Private Krankenversicherung

Das Gesundheitssystem in Deutschland ist dual aufgebaut. Die meisten Versicherten sind der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Private Krankenversicherung hatte im Jahre 2008 einen Anteil von rund 10 % der Bevölkerung. Bis zu einem gewissen Jahreseinkommen ist jede Person verpflichtet, eine Gesetzliche Krankenversicherung zu besitzen. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, besteht die Möglichkeit in eine Private Krankenversicherung zu wechseln.

Was sichert die Private Krankenversicherung ab

Grundsätzlich bietet die PKV drei Möglichkeiten der Absicherung an:
1. Die Vollversicherung: Diese Versicherung deckt alle Krankheitskosten ab – zumindest die ambulanten und stationären Krankheitskosten. Im Fachjargon spricht man auch von einer substitutiven Krankenversicherung.
2. Die Teilversicherung: Diese Versicherung übernimmt nur einen Anteil der Krankheitskosten. Das kann beispielsweise bei Beamten der Fall sein, die einen Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn haben.
3. Die Zusatzversicherung: Diese Versicherung ist eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Beispiele für deren Leistung ist beispielsweise ein Krankenhaustagegeld.

PKV: Die Voraussetzungen für einen Beitritt

Die Voll-Mitgliedschaft für die Private Krankenversicherung kann nur beantragt werden, wenn keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Das betrifft Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Die Jahresentgeltgrenze liegt seit 2009 bei 48.600 Euro. Wer erst einmal in der privaten Krankenversicherung versichert ist, kann nur wieder zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sein Einkommen unter die Jahresentgeltgrenze gesunken ist. Außerdem darf er nicht älter als 55 Jahre sein.

Der Beitrag bei der PKV

Der Krankenkassenbeitrag ist unabhängig vom Einkommen. Die wesentlichen Kriterien zur Bestimmung des Beitrags sind:

  • Geschlecht: Frauen bezahlen einen höheren Beitrag, weil sie eine höhere Lebenserwartung und eine andere Risikoeinstufung haben.
  • Eintrittsalter: Je jünger das Eintrittsalter, desto niedriger ist der Beitrag.
  • Berufsgruppe: Bestimmte Berufsgruppen wie Angehörige des Öffentlichen Dienstes erhalten vergünstigte Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen.

Grundsätzlich hat der Versicherte die Möglichkeit, Leistungen zu wählen oder auszuschließen. Damit kann er individuell die Beitragshöhe bestimmen.

Die Beitragsrückerstattung bei der PKV

Die Private Krankenversicherung belohnt ihre Mitglieder mit einer Beitragsrückerstattung, wenn diese über einen gewissen Zeitraum keine Leistung in Anspruch genommen haben. Der Versicherte kann dies beeinflussen, indem er beispielsweise Arztrechnungen selbst bezahlt und sie nicht bei der Krankenkasse einreicht. Momentan gibt es unter den Versicherern drei Formen der Beitragsrückerstattung:
1. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: Diese Leistung ist freiwillig und wird vom Versicherer je nach Geschäftserfolg festgelegt. Unter Umständen können es bis zu 6 Monatsbeiträge sein, die rückerstattet werden.
2. Die Pauschalleistung: Das ist eine vertraglich garantierte Leistung, die dann gezahlt wird, wenn der Kunde leistungsfrei bleibt.
3. Der Leistungsfreiheitsrabatt: Dieser funktioniert ähnlich wie der Schadensfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung. Wenn keine Leistung in Anspruch genommen wird, steigt der Rabatt. Bei manchen Versicherern kann dies bis zu 50 % des regulären Beitrags sein.


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