Rürup Rente
Die Basis Rente ist vielen besser unter dem Begriff Rürup Rente bekannt. Es handelt sich dabei um eine private Altersvorsorge, die staatlich subventioniert wird. Zu den selbst bezahlten Beiträgen gibt es festgelegte Zuschüsse vom Staat. Bei Erreichen des Rentenalters wird die Rürup Rente ausschließlich als monatliche Rente ausbezahlt. Eine Einmalzahlung ist leider nicht möglich. Das soll dafür sorgen, dass das Geld wirklich für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge angespart und nicht für andere Zwecke verwendet wird. Die Rentenzahlungen müssen in der Auszahlungsphase zum Teil versteuert werden. Dafür ist es möglich, die Beiträge während der Ansparphase in der Steuerklärung als Sonderausgaben geltend zu machen.
Rürup Rente: Zielgruppe der Versicherung
Die Rürup Rente richtet sich vor allem an Selbstständige, die eine relativ hohe Steuerbelastungen haben. Sie profitieren besonders von der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Außerdem ist die Basis Rente für sie die einzige Rentenversicherungsform, in der sie staatliche Subventionen erhalten können. Beiträge zur klassischen Rentenversicherung lassen sich bei neu geschlossenen Verträgen nicht mehr von der Steuer absetzen, und die Riester-Rente steht Selbstständigen ebenfalls nicht offen.
Auch Angestellte können von den Steuervorteilen der Rürup Rente profitieren. Da sie jedoch auch die Möglichkeit haben, eine Riester-Rente abzuschließen, sollten sie sich ausgiebig beraten lassen. Je nach Einkommen ist die eine oder die andere Variante die günstigere.
Basisrente: Mögliche Vertragsvarianten
Für die private Altersvorsorge in Form einer Basis Rente gibt es mehrere Möglichkeiten. Beispielsweise kann ein Vertrag über eine konventionelle private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Auch eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Fondssparplan ist möglich. Darüber hinaus werden teilweise auch britische Versicherungen angeboten, die natürlich nach den deutschen Rürup-Regeln gehandhabt werden. Unabhängig von der gewählten Variante ist zu beachten, dass ein Rürup-Rentenvertrag im Gegensatz zu privaten Versicherungen nicht vor Erreichen des Rentenalters aufgelöst werden kann. Außerdem entfällt die Wahl zwischen der Einmalkapitalzahlung und der monatlichen Rentenzahlungen. Bei der Basis Rente ist nur die Auszahlung als Rente gestattet.
Regelungen im Todesfall
Wenn keine Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, verfällt das bisher angesparte Guthaben im Todesfall während der Ansparphase zugunsten des Versicherers. Wer sich dagegen absichern möchte, sollte gleichzeitig einen Vertrag für eine Hinterbliebenenrente abschließen. Alternativ ist auch eine Zusatzversicherung möglich, die für die Beitragsrückerstattung im Todesfall sorgt. Dieselben Regelungen gelten auch, wenn der Versicherte während der Auszahlungsphase stirbt. Es gibt also keine Rentengarantiezeit, wie es bei staatlich nicht geförderten Rentenversicherungen meist der Fall ist. Wer seine Hinterblieben absichern möchte, sollte daher unbedingt die entsprechenden Zusatzversicherungen abschließen. Nur so kann gewährleistet werden, dass angespartes Guthaben im Todesfall nicht verfällt.